Beratung für Eltern

Sie werden Eltern oder sind gerade Eltern geworden und interessieren sich für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege?
Sie benötigen einen Betreuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson ergänzend zu Krippe, Kita oder Schule?
Sie suchen die richtige Tagesmutter bzw. den richtigen Tagesvater für Ihr Kind?
Sie fragen sich was ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege finanziell für Sie bedeutet?

Diese und weitere Fragen sind solche, welche Sie als Eltern beschäftigen.
Hier erhalten Sie erste Hinweise und die Kontaktdaten von Ansprechpartnern beim Kreisjugendamt Saarlouis!

Ein Vorteil der Kindertagespflege ist es, dass die Betreuungszeiten ganz individuell an die Bedarfe der Eltern angepasst werden können. D.h. es ist eine nur stundenweise Betreuung genauso möglich, z.B. zu sogenannten Randzeiten, wie auch eine Ganztagesbetreuung, besonders im U3-Bereich.
Dies bedeutet für die Eltern, dass auch die zu zahlenden Betreuungskosten ganz individuell berechnet werden.
In § 18, Abs. 1 der Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege des Saarlandes heißt es hierzu:

"Die Erziehungsberechtigten haben für die Betreuung ihres Kindes durch eine Tagespflegeperson einen von Seiten des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe festzusetzenden Kostenbeitrag an diesen zu entrichten, es sei denn, der Kostenbeitrag reduziert sich gemäß Absatz 5 auf Null."

Ein weiterer Vorteil der Kindertagespflege sind die unterschiedlichen Formen, welche vorzufinden sind. So kann Kindertagespflege neben der klassischen, meist üblichen Form, im Haushalt der Kindertagespflegeperson, auch im Haushalt der Eltern sowie in anderen geeigneten (angemieteten) Räumlichkeiten, meist in Form von Großtagespflegestellen, stattfinden.

Allgemeine und weitere Informationen rund um die Kindertagespflege erfahren Sie in den Rubriken "Kindertagespflege - Was ist das?" und "Großtagespflege".

Vermittlung

Bei der Vermittlung werden Eltern und Kindertagespflegepersonen dabei unterstützt, dass ein stabiles und für das Kind förderliches Betreuungsverhältnis zustande kommt. Die zuständige Sozialpädagogin informiert, stellt fest wie der Bedarf der Eltern aussieht, trifft eine Vorauswahl geeigneter Kindertagespflegepersonen, bahnt den Kontakt an und unterstützt Eltern und Kindertagespflegeperson bei Bedarf bei der Abstimmung individueller Lösungen. Die getroffenen Vereinbarungen werden von der Kindertagespflegeperson und den Eltern in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.

Wird Ihr Kind eine Kindertagespflegestelle besuchen, sind Sie als Eltern verpflichtet vor der Aufnahme ein Attest des Kinderarztes/ der Kinderärztin vorzulegen, sowie den Impfstatus Ihres Kindes nachzuweisen. Sehen Sie hier das Merkblatt des Gesundheitsamtes zum Infektionsschutz ein. Darüber hinaus gehende Regelungen legt jede Tagespflegestelle individuell fest, d.h. bspw. die Vorgehensweise bei Fieber, Erbrechen, Durchfall, etc. oder auch die Gabe von Medikamenten.

Das Kreisjugendamt des Landkreises Saarlouis möchte die Qualität in den Tagespflegestellen sichern und weiterentwickeln. Mit dem folgenden Rückmeldebogen haben Sie als Eltern die Möglichkeit eine Bewertung Ihrer Kindertagespflegeperson abzugeben. Die Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer ist freiwillig, allerdings ist die Angabe Ihrer Daten sinnvoll. Insbesondere bei negativen Rückmeldungen würden wir gerne noch einmal Rücksprache mit Ihnen halten. Ihre Rückmeldung wird ohne Angabe Ihrer Daten an die Kindertagespflegeperson weitergeleitet.

Ansprechpartner bei der gGmbH

   

Daten & Fakten

Tägliche Betreuung von
324 Kindern
Einrichtungen
4 Häuser
Betreuung durch
84 Fachkräfte

Zuschussgeber