Aktualisierte Hygienempfehlungen ab dem 01.10.2021 und 3 - G -Regel für das Personal

Das Personal der Kindertagesstätte arbeitet nach der 3 – G – Regel und ist in den Gruppen- und Aufenthaltsräumen von der Maskenpflicht befreit.

Für alle, die die Kindertagesstätte betreten und nicht zum Personal gehören („Externe“), gilt weiterhin und unabhängig der 3 – G – Regel die Maskenpflicht!

Auf den Fluren gilt die Maskenpflicht für ALLE.

Diese beiden Maßnahmen gelten dem Schutz der ungeimpften Kinder und daher setzen wir Ihr (Ein)Verständnis voraus.

Alle weiteren Informationen durch das Landesjugendamt und zur Umsetzung in unseren Kindertagesstätten erhalten die Eltern im Login-Bereich Ihrer Einrichtungsseite oder vor Ort.

 

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Ansprechpartner bei der gGmbH

   

Daten & Fakten

Tägliche Betreuung von
324 Kindern
Einrichtungen
4 Häuser
Betreuung durch
84 Fachkräfte

Zuschussgeber