Aktuelle Situation durch die Änderung des InfektionsschutzgesetzesLiebe Eltern, wie Sie alle aus den Medien wissen, ist die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am Samstag in Kraft getreten. Analog zu den Schulen verändert sich auch in den Kindertagesstätten die Betreuungssituation ab einem Inzidenzwert von 165 (und höher). Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung stellt die Geltung und den Vorrang des Infektionsschutzgesetzes klar. Dies bedeutet für die Einrichtungen im Saarland folgendes: "Überschreitung des Schwellenwertes von 165 in einem Landkreis oder dem Regionalverband an drei aufeinander folgenden Tagen ist ab dem übernächsten Tag der Betreuungsbetrieb untersagt. Das Saarland macht von der Möglichkeit Gebrauch, dann die Einrichtung von Notbetreuungen im Sinne des Infektionsschutz- gesetzes zuzulassen. Um die Nutzung der Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und Großtagepflegestellen im Rahmen des Notbetriebes auf das Maß des Notwendigen zu reduzieren, gilt der Appell an die Eltern und Sorgeberechtigten, von der Notbetreuung nur dann Gebrauch zu machen, wenn es wirklich dringend notwendig ist." Sie kennen diese Situation bereits aus den Monaten Januar und Februar diesen Jahres: Die Einrichtungen sind nicht geschlossen, sondern bieten eine bedarfsgerechte Betreuung an. Jedes Kind, das Betreuung braucht, kann weiterhin ohne spezielle Nachweise in die Kita kommen und wird dort betreut. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen jedoch von diesem Angebot verantwortungsvoll Gebrauch machen und die Kinder nur im Notfall in die Einrichtung bringen.
Im Gegensatz zu den Monaten Januar und Februar wird keine pauschale Erstattung von Elternbeiträge gewährt. Eine Erstattung von Beiträge wird ausschließlich Einzelfallbezogen erfolgen und voraussichtlich tageweise vollzogen, wenn das Kind entsprechend der Einrichtung fern bleibt. Dies gilt nur für die Tage, die als Notbetreuung ausgewiesen werden. Die Einzelheiten hierzu werden erst Morgen, am 27.04.2021, im Ministerrat geklärt. Danach erfolgt die schrifltiche Benachrichtung der Träger und Eltern über die Ministerien für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie Bildung und Kultur. Maren Jung, Pädagogische Gesamtleitung, 26.04.2021 Daten & Fakten
Tägliche Betreuung von
324 Kindern
Einrichtungen
4 Häuser
Betreuung durch
84 Fachkräfte |