Fachtag für kommunale Kindertagesstätten in den Landkreisen Merzig-Wadern und Saarlouis am 29. Juni 2023

   

Nicht zuletzt durch die in 2021 in Kraft getretene Reform des SGB VIII sind die Themen Kinder­schutz und Kindeswohlgefährdung noch näher in den bildungspolitischen und gesell­schaftlichen Fokus gerückt. Kitas und Träger sind dazu verpflichtet, entsprechende Schutz­konzepte und Beschwerde­möglichkeiten vorzuhalten, einhergehend mit weiter­reichenden Dokumentationspflichten.

Im Rahmen eines gemeinsamen Fachtags für kommunale Kindertageseinrichtungen in den Landkreisen Saarlouis und Merzig-Wadern am 29. Juni 2023 konnten sich die teilnehmenden Einrichtungen und Trägervertretungen mit den gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung (§§ 8a und 8b SGB VIII) sowie Melde- und Dokumentationspflichten (§ 47 SGB VIII) vertraut machen und fachlich aufstellen. Anhand einzelner Beispiele wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Kreisjugendämter und des Ministeriums für Bildung und Kultur Handlungspflichten und -optionen aufgezeigt und diskutiert.

Silke Hamm, stellvertretende Leiterin des Kreisjugendamts Merzig-Wadern, begrüßte im Namen der Landkreise die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Stadthalle Merzig und erläuterte im Anschluss daran relevante gesetzliche Grundlagen in Bezug auf Gefährdung­s­lagen für Kinder im außerinstitutionellen Kontext (§8a SGB VIII). Wie sehen die verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung aus? Welche Schritte sind in der Kita zu gehen, um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten? Wo können sich Leitungen und Fachkräfte Unterstützung bei der Einschätzung der Gefahrenlage holen?

 

Vertieft wurden diese und weitere Fragen an konkreten Fallbeispielen. Gemeinsam mit den Sachgebietsleitern des Sozialen Dienstes, Daniel Jacoby für den Landkreis Saarlouis und Zeljko Kovacevic für den Landkreis Merzig-Wadern, konnten die Leitungen, Fachkräfte und Trägervertretungen mögliche Vorgehensweisen besprechen, um mögliche Gefährdungslagen zukünftig noch besser einschätzen zu können.  

Auch im institutionellen Kontext, das heißt in der Kita selbst, können verschiedene Gefahrenlagen entstehen und das Wohl eines oder mehrerer Kinder beeinträchtigen. Zur Abgrenzung von § 8a SGB VIII erläuterten Christine Steinmetz und Corinne Klein, Vertreterinnen des Ministeriums für Bildung und Kultur, im Rahmen einer Beratungsoffensive am Nachmittag die entsprechenden Melde- und Dokumentationspflichten gemäß § 47 SGB VIII. Meldepflichtig sind demnach unter anderem Aufsichtspflichtverletzungen oder Formen von körperlicher und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung. Um der Meldepflicht nachzukommen, informierte das Ministerium über die notwendigen Vorgehensweisen und Handlungsschritte.

Besonders gewinnbringend erlebten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den einrichtungs-, landkreis- und funktionsübergreifenden Austausch und die Möglichkeiten der gemeinsamen Reflexion. Ziel des Fachtags war es, den Arbeitsalltag und die Umsetzung gesetzlicher Pflichten im Sinne der anvertrauten Kinder zu erleichtern sowie Handlungssicherheit zu gewinnen.
 

Für die Landkreise Anja Kuster und Helena Klein, für die Fachberatung kommunaler Kindertagesstätten Karina Kluge-Freichel und Yvonne Pitzius

Ansprechpartner bei der gGmbH

   

Daten & Fakten

Tägliche Betreuung von
324 Kindern
Einrichtungen
4 Häuser
Betreuung durch
84 Fachkräfte

Zuschussgeber