Informationsschreiben der Ministerien zum KinderkrankengeldLiebe Eltern, anbei erhalten Sie als Download ein Informationsschreiben für die Eltern zum sogenannten Kinderkrankengeld. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen aktuell nur, dass den gesetzlichen Krankenkassen die Beschränkungen des Zutritts zu den Kindrtagesstätten, auch der Verzicht auf den Besuch der Kita aufgrund einer behördlichen Empfehlung, in „geeigneter Form“ nachzuweisen ist. Eine diesbezügliche Bescheinigung der Einrichtung ist der Krankenkasse nur auf deren Verlangen vorzulegen. Viele gesetzliche Krankenversicherungen verzichten bzw. werden auf eine solche Bescheinigung wohl verzichten. Eine entsprechende Musterbescheinigung der Ministerien liegt in den Einrichtungen bereit bzw. wird Ihnen auf Anfrage von der Standortleitung ausgestellt. Zu den weiteren Regelungen, auch in Bezug auf die Elternbeiträge, werden die Träger der Einrichtungen rechtzeitig von Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) und des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) informiert (Stand 22.01.2021).
Im Namen aller Einrichtungen, Maren Jung, Pädagogische Gesamtleitung Weitere Informationen Inforamtionsschreiben zum KinderkrankengeldDaten & Fakten
Tägliche Betreuung von
324 Kindern
Einrichtungen
4 Häuser
Betreuung durch
84 Fachkräfte |