Pandemiebedingte Einschränkungen ab November 2020 - Trägerinformation

Liebe Eltern,

seit Montag, 09.11.2020, erleben Sie wieder Einschränkungen in Ihrer Einrichtung. Wir wollen hier noch ein paar offene Frage erläutern und Ihnen vor allem Hintergrundinformationen für Ihr Verständnis zu unseren Vorgehensweisen vermitteln.

Sie erleben es vielleicht auch im privaten Umfeld, dass derzeit viele Kitas bzw. Träger Maßnahmen zur Vorbeugung treffen, auch ohne dass es eine maßgebende Verordnung durch das Bildungsministerium bzw. das Landesjugendamt gibt. Auch wir haben uns letzten Endes dazu entschlossen. Warum tun wir das?

In erster Linie verfolgen wir das Prinzip der Kontaktbeschränkung zum Schutz des eigenen Personals und als Vorbeugemaßnahme einer möglichen, fallbezogenen Schließung der Einrichtung. Daneben schützen wir auch Sie (vorausgesetzt Sie halten vor der Tür den angemessenen Abstand ein) und natürlich ist die Vermeidung einer Schließung ebenfalls in Ihrem bzw. im Sinne der Kinder. Auch innerhalb der Einrichtung versuchen wir durch Umstrukturierungen einer kompletten Schließung der Einrichtung vorzubeugen. Dies wird uns vorerst nur teilweise gelingen, da wir (solange wir nicht müssen) weitere Einschränkungen im Angebot (wie verkürzte Öffnungszeiten) unbedingt vermeiden wollen.

Wann Sie nicht in die Einrichtung dürfen:
Durch Ihr Ausschließen in der Bring- und Abholsituation vermeiden wir vor allem in den Stoßzeiten ein Aufkommen in der Kita, welches das Abstandhalten in vielen Fällen unmöglich machte. Auch fiel es vielen Familien schwer, die begrenzte Zeit von 15 Minuten in der Einrichtung einzuhalten. Für beide Seiten ist diese Vorgehensweise natürlich mit Stress und Wartezeit verbunden. Aber wie so oft müssen wir an der Stelle die Unannehmlichkeiten, in der Hoffnung auf mehr „Sicherheit“, in Kauf nehmen. Leider kommen nun die Tür- und Angelgespräche wieder zu kurz. Greifen Sie bitte bei Redebedarf, der nicht gedeckt wird, auf das Telefon oder den E-Mailkontakt zurück.

Wann Sie in die Einrichtung dürfen:
Immer mit dem Aspekt der Kontaktbeschränkung im Hinterkopf, werden wir zu anderen Gelegenheiten Eltern (und auch externe Angebote) in der Einrichtung zulassen. Immer dann, wenn möglichst wenige Personen aufeinander treffen:

  • Entwicklungsgespräch. Alternativ testen wir aber auch gerne andere Medien mit Ihnen (Telefonkonferenz; Facetime oder ähnliches). Sprechen Sie uns gerne bei Interesse darauf an.
  • Besichtigung der Einrichtung außerhalb der Stoßzeiten und nur in Bereichen ohne Kinder und Personal.
  • Eingewöhnung im extra Raum, solange ein Elternteil dabei ist.
  • Die Termine der Lebensberatung.
  • Sonstiges, wie z.B. Einzelgespräche nach Bedarf oder die Vorschuluntersuchung.

Zu allen Gegebenheiten bitten wir Sie dauerhaft die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Einschränkungen gelten bis auf Widerruf durch uns oder durch Verordnungen des Ministeriums.


Nehmen Sie bei Fragen, Anregungen oder Kritik gerne Kontakt mit uns auf. Ansonsten danken wir Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit und hoffe Sie und Ihre Familie bleiben gesund!

Für den Träger, Maren Jung, Pädagogische Gesamtleitung

Ansprechpartner bei der gGmbH

   

Daten & Fakten

Tägliche Betreuung von
324 Kindern
Einrichtungen
4 Häuser
Betreuung durch
84 Fachkräfte

Zuschussgeber