Pandemiebedingte Einschränkungen ab November 2020 - TrägerinformationLiebe Eltern, seit Montag, 09.11.2020, erleben Sie wieder Einschränkungen in Ihrer Einrichtung. Wir wollen hier noch ein paar offene Frage erläutern und Ihnen vor allem Hintergrundinformationen für Ihr Verständnis zu unseren Vorgehensweisen vermitteln. Sie erleben es vielleicht auch im privaten Umfeld, dass derzeit viele Kitas bzw. Träger Maßnahmen zur Vorbeugung treffen, auch ohne dass es eine maßgebende Verordnung durch das Bildungsministerium bzw. das Landesjugendamt gibt. Auch wir haben uns letzten Endes dazu entschlossen. Warum tun wir das? In erster Linie verfolgen wir das Prinzip der Kontaktbeschränkung zum Schutz des eigenen Personals und als Vorbeugemaßnahme einer möglichen, fallbezogenen Schließung der Einrichtung. Daneben schützen wir auch Sie (vorausgesetzt Sie halten vor der Tür den angemessenen Abstand ein) und natürlich ist die Vermeidung einer Schließung ebenfalls in Ihrem bzw. im Sinne der Kinder. Auch innerhalb der Einrichtung versuchen wir durch Umstrukturierungen einer kompletten Schließung der Einrichtung vorzubeugen. Dies wird uns vorerst nur teilweise gelingen, da wir (solange wir nicht müssen) weitere Einschränkungen im Angebot (wie verkürzte Öffnungszeiten) unbedingt vermeiden wollen. Wann Sie nicht in die Einrichtung dürfen: Wann Sie in die Einrichtung dürfen:
Zu allen Gegebenheiten bitten wir Sie dauerhaft die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Einschränkungen gelten bis auf Widerruf durch uns oder durch Verordnungen des Ministeriums.
Für den Träger, Maren Jung, Pädagogische Gesamtleitung Daten & Fakten
Tägliche Betreuung von
324 Kindern
Einrichtungen
4 Häuser
Betreuung durch
84 Fachkräfte |