Verlängerung der so genannten bedarfsgerechten Betreuung in den Kindertagesstätten bis zum 31. Januar 2021

In den Kindertageseinrichtungen finden bis 31. Januar 2021 weiterhin keine regulären Betreuungsangebote statt.

Die Einrichtungen bieten aber eine bedarfsgerechte Betreuung an: Jedes Kind, das Betreuung braucht, kann weiterhin ohne spezielle Nachweise in die Kita kommen und wird dort betreut. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen jedoch von diesem Angebot verantwortungsvoll Gebrauch machen und die Kinder nur im Notfall in die Einrichtung bringen.

 

Das heißt, liebe Eltern, Sie entscheiden weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen, ob sie die Betreuung in der Kita wirklich benötigen.

Wir möchten uns an dieser Stelle bedanken, das dies bisher so gut funktioniert hat und hoffen natürlich auch in den nächsten drei Wochen auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Einschränkungen unsererseits werden nur bei personellem Engstand und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Hygienevorschriften vorgenommen. Betroffene Familien werden in dem Fall von uns persönlich benachrichtigt.

 

Wie Sie wissen ist die neue Verordnung im Saarland noch in der Prüfung. Es kann also sein, dass sich Ende dieser oder Anfang nächster Woche weitere Einzelheiten für den Bereich der vorschulischen Betreuung ergeben. In dem Fall werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

 

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!

Im Namen aller Teams, Maren Jung, Pädagogische Gesamtleitung

Ansprechpartner bei der gGmbH

   

Daten & Fakten

Tägliche Betreuung von
324 Kindern
Einrichtungen
4 Häuser
Betreuung durch
84 Fachkräfte

Zuschussgeber